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Bund

Politischer Wille ausschlaggebend

Ob amtsangemessene Alimentation oder Angebote der Altenhilfe: Die Kassenlage entscheidet häufig nicht darüber, ob etwas in die Tat umgesetzt wird. Dies zeigte sich einmal mehr auf der Frühjahrssitzung der dbb bundesseniorenvertretung, zu der sich Mitglieder der Hauptversammlung am 29. und 30. April 2024 im dbb forum berlin getroffen hatten.

In seiner Rede mahnte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach einmal mehr die Umsetzung höchstrichterlicher Beschlüsse an und forderte die lange überfällige amtsangemessene Ausgestaltung von Besoldung und Versorgung der Bundesbeamten und -beamtinnen. Von ihnen verlange der Dienstherr zu Recht verfassungskonformes Verhalten, liefere es – in Bezug auf die amtsangemessene Alimentation – aber selbst nicht.

Dr. Guido Klumpp, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO), sprach in seinem Referat über die Altenhilfe nach Paragraf 71 Sozialgesetzbuch XII. Dieser Teil der Altenhilfe umfasse kommunale, einkommensunabhängig zu gewährende Leistungen zum Erhalt der Teilhabe am öffentlichen Leben, wie Geselligkeit, Bildung und Kultur, Unterstützung bei der Mobilität und beim gesellschaftlichen Engagement, Beratung und Unterstützung zum Beispiel in Pflegefragen. Klumpp betonte: „Der gute Ort für ältere Menschen ist die Kommune.“ Dennoch habe eine Stichprobe in 33 Kommunen ergeben, dass die Angebote völlig unterschiedlich ausgestaltet seien und in 18 Prozent der Kommunen mit dem Verweis auf die Freiwilligkeit der Leistung überhaupt keine Angebote existierten. Lediglich 6 Prozent der Befragten gaben an, pro Jahr und Kopf mindestens 30 Euro für Altenhilfeleistungen auszugeben. „Vor allem auf den politischen Willen kommt es an, weniger auf die Haushaltslage“, so Klump weiter.