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Im Fokus

Teilzeit im Fokus!

Teilzeitjobs sind aus der heutigen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Aber seit Anfang des Jahres stehen sie in der Diskussion. Ministerpräsident Söder fordert weniger Teilzeit im öffentlichen Dienst. Ist das machbar? Warum eigentlich? Und aus ­welchen Gründen arbeiten die Menschen eigentlich in Teilzeit? Sind da Einschränkungen legitim?

Im Rahmen der Kabinettssitzung Ende Januar, in der auch die Eckpunkte des aktuellen Doppel­haushalts beschlossen wurden, verkündete das Kabinett, dass es, angesichts des wachsenden Fachkräftemangels und gleichzeitig hohen Nachwuchsbedarfs, die Teilzeitquote der Beschäftigten des Freistaats Bayern näher in den Blick nehmen wolle. Es gelte, das vorhandene Arbeitspotential in bestmöglicher Weise auszuschöpfen. Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wurde beauftragt zu prüfen, ob und ggf. welche Möglich­keiten bestehen, die Teilzeitquote entweder im Voll­zugswege und/oder durch Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf für alle Beteiligten verträgliche Weise zurückzuführen. Dabei stehen vor allem freiwillige Anreize im Vordergrund. Die Interessenvertretungen der Beschäftigten, insbesondere die Berufsverbände, sollten umfassend im Rahmen eines Dialogprozesses eingebunden werden.
 

Gespräche laufen!

Seit Mitte April laufen nun – unter Beteiligung der Ressorts – die Gespräche. In drei Arbeitsgruppen wird durchdacht, wie notwendige Maßnahmen aussehen könnten: Im Einzelnen geht es um ­recht­liche Maßnahmen, Möglichkeiten im Rahmen von Organisation und Vollzug, sowie sonstige ­Rahmenbedingungen.

Natürlich lassen sich mit abstrakten Rechenbeispielen unendliche Stunden Mehrarbeit kreieren. In etwa (rein fiktiv) so: Würde jeder Teilzeitbeschäftigte seine Arbeitszeit nur um ein Viertel erhöhen, stünde der öffentliche Dienst vor keinem Nachwuchsproblem. Sein Personalbedarf wäre gedeckt.

Aber ist es so einfach? Und ist das eine zulässige Erwägung? Warum arbeiten Beschäftigte in Teilzeit? Und sind es, neben Gründen aus dem persönlichen Bereich, nicht auch gesellschaftliche Notwendig­keiten, die das erfordern?


Teilzeit ist immer noch gefragt

Eine Studie des Marktforschungsinstituts Bilendi für das Portal Meinestadt.de aus dem Jahr 2023, die von ZEIT ONLINE aufgegriffen wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass mehr als 75 Prozent der befragten Teilzeitkräfte dauerhaft in dem Arbeitszeitmodell bleiben wollen. Nur knapp 25 Prozent gaben an, irgendwann Vollzeit arbeiten zu wollen. Fast 30 Prozent der befragten Teilzeitkräfte gaben zu­dem an, eine Teilzeitbeschäftigung gewählt zu haben, weil sie sich davon mehr Lebensqualität oder „Zeit für andere Interessen und Projekte“ versprechen. Ein Großteil aller Teilzeitbeschäftigten – etwa 54 Prozent – hat sich aus familiären oder gesundheitlichen Gründen für Teilzeit entschieden. Demnach arbeiten 34 Prozent der Befragten aus Gründen der Kindererziehung in Teilzeit, etwa 15 Prozent wegen Krankheit und fast fünf Prozent wegen der Pflege eines Angehörigen.

Auch das Statistische Bundesamt kam Anfang des Jahres zu dem Ergebnis, das rund ein Viertel der Teilzeitbeschäftigten dieses Beschäftigungsmodell aus familiären Gründen gewählt hat. Sie kümmern sich um Kinder, Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Personen. Zudem betrifft dies häufiger Frauen als Männer.

Neben der Betreuung von Angehörigen spielen bei der Entscheidung für eine Teilzeittätigkeit auch andere Faktoren eine Rolle: Mehr als ein Viertel (27 Prozent) gab an, aus eigenem Wunsch in Teilzeit zu arbeiten. Für zwölf Prozent waren Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Grund. Fünf Prozent arbeiteten aufgrund von eigener Krankheit oder Behinderung reduziert. Verschiedene andere Gründe nannten weitere 28 Prozent.
 

Gründe sind vielfältig

Kurz gesagt: Die Gründe für eine Teilzeitbeschäfti­gung sind vielfältig. Sie reichen von rein persön­lichen Vorlieben der Lebensgestaltung über Notwendigkeiten, wie Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen, Karriereplanung, gesundheitlicher Beeinträchtigung und Schutz vor Überlastung. Genauso vielfältig und variabel müssen Maßnahmen sein, die die Beschäftigten zu einer Aufstockung – jeweils in ihrer persönlichen Situation – bewegen können, soweit sie nicht allein über gesetzliche Einschränkungen erfolgen soll. 


Kollegen brauchen Entlastung

Und welche Überlegungen könnten – neben persönlichen Anreizen – für eine Aufstockung einer bereits aufgenommenen Teilzeitbeschäftigung sprechen? Die Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist immer auch verbunden mit einer besonderen Treuepflicht. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, sucht häufig auch eine sinnstiftende Tätigkeit. Aber auch wem es nicht um die Unterstützung des Dienstherrn bei der Bewältigung der Personalsituation geht, dem muss bewusst sein, dass er mit jeder Stunde, die er mehr arbeitet, auch seine Kolleginnen und Kollegen entlastet. 

Aufgaben schwinden nicht, auch wenn es an Personal mangelt. Die Arbeit muss erledigt werden. Und das bleibt an den vorhandenen Kolleginnen und Kolle­gen, egal ob in Voll- oder Teilzeit beschäftigt, hängen. Es drohen Überstunden, Überlastung, mangelnde Motivation und alle damit verbundenen weiteren Beeinträchtigungen des Arbeitslebens – die Stimmung sinkt. Wer hier gegensteuern kann, ohne über­wiegende persönliche Einschränkungen zu er­leben, sollte das zumindest erwägen.

Auch die Einschränkung von vorhandenen Möglichkeiten im Wege der Gesetzesänderung wurde durch den Kabinettsbeschluss nicht ausgeschlossen. Dazu passt, dass nach einer weiteren Kabinetts­sitzung Ende Juni bereits die Streichung der arbeitsmarktpolitischen Beurlaubung (Art. 90 BayBG) verkündet wurde, ohne diese zum Gegenstand weiterer Diskussionen gemacht zu haben.

Kommentar von Rainer Nachtigall, Vorsitzender des BBB

Überlastung nützt niemandem! So viel steht fest! Und wenn wir dem Personalmangel nicht mit vereinten Kräften entgegenwirken, trifft das alle – egal ob teilzeit- oder vollbeschäftigt. Geht man nach aktuellen Erhebungen, leisten Teilzeitbeschäftigte ohnehin schon mehr Überstunden als Vollzeitbeschäftigte. Im Ergebnis ein schlechter Deal.

Wir brauchen also wirksame Strategien. Das geht uns alle an und alle sind gefragt! Wir brauchen Bedingungen vor Ort, die so flexibel sind, dass eine Aufstockung attraktiv wird. Wir brauchen (noch) mehr Möglichkeiten für das Arbeiten von zu Hause aus und wir brauchen gegebenenfalls weniger Beschränkungen bei der Arbeitszeitgestaltung (ohne auf notwendige Schutzaspekte zu verzichten). Den richtigen Weg zeigt ein aktueller Antrag der Regierungskoalition auf, der sich für den Einsatz der Staatsregierung auf Bundesebene für flexiblere Arbeitszeiten ausspricht (Dr. 19/2743)!

Nur die Teilzeit in den Blick zu nehmen, ist zu kurz gegriffen. Wir müssen den Dialog weiter fassen!

BBB gegen gesetzliche Einschränkungen

Aber sind solche Einschränkungen tatsächlich der richtige Weg? Ein solches Vorgehen wäre in Bayern nicht ohne Beispiel. Bereits im Jahr 2020 wurde das im Bereich des Kultusministeriums versucht, wo fast 50 Prozent der Beschäftigten in Teilzeit tätig sind. Das Maßnahmen-Bündel wurde nach dem damaligen Staatsminister allgemein als ­Piazolo-Maßnahmen bezeichnet. Als dort unter anderem die Antragsteilzeit eingeschränkt wurde, ließen sich deutliche Ausweicheffekte verzeichnen. Die Zahl der Beschäftigten, die wegen Überlastung zum Amtsarzt mussten und daher nur noch eingeschränkt tätig sein können, hat sich fast verdreifacht. Teilweise wurden Stundenmaße noch weiterer verringert, an anderer Stelle Elternzeit und familienpolitische Beurlaubungen ausgedehnt. Verkürzung der Arbeitszeit und Frühpensionierungen wegen (eingeschränkter) Dienstunfähigkeit nahmen zu. 

Es lässt sich damit rechnen, dass ähnliche Folgen eintreten würden, wenn nun insgesamt Einschränkungen erfolgen. Der Imageschaden und die Be­einträchtigung der Motivation wären aus Sicht des BBB nicht hinnehmbar.


Trend zur Vier-Tage-Woche

Sieht man sich in der Welt des Arbeitsrechts um, stellt man fest, dass der Trend in eine andere Richtung geht. „Vier-Tage-Woche-bei-vollem-Gehaltsausgleich“ findet sich immer häufiger in den Schlagzeilen. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung kommt zu dem Ergebnis, das sich rund 81 Prozent der Vollzeiterwerbstätigen eine Vier-Tage-Woche mit entsprechend niedrigerer Wochenarbeitszeit wünschen. Mehrere Gewerkschaften, wie zum Beispiel die IG Metall, fordern die Vier-Tage-Woche in den aktuellen Tarifverhandlungen. 

Auch der dbb beamtenbund und tarifunion bereitet sich auf die anstehenden Verhandlungen vor und sondiert das Thema bereits mit den über 1,3 Millionen Mitgliedern. Zuletzt im Symposium „Arbeitszeit neu gedacht“ Ende Juni. Im Dialog mit Wissenschaft und Politik wurden Möglichkeiten ausgelotet und Argumente für und wider erwogen. Die Arbeitszeitdebatte sieht der dbb damit als offiziell eröffnet. Im September soll eine intensive Forderungsdiskussion aufgenommen werden, die im Forderungsbeschluss am 9. Oktober 2024 mündet. Noch ist das Ergebnis offen.


Höheres Arbeitszeitmaß bleibt sinnvolles Instrument

Das alles gestaltet eine Gesamtsituation, die das Projekt der Staatsregierung nicht ganz einfach erscheinen lässt. Gleichwohl bleibt es dabei: Teilzeitbeschäftigte dazu zu veranlassen, ihre Arbeitszeit, und sei es auch nur geringfügig, aufzustocken, stellt eine wichtige Möglichkeit dar, dem aktuellen Personalmangel entgegenzutreten und vorhandene Beschäftige zu entlasten. Der BBB hält daher eine Diskussion darüber für sinnvoll und wichtig. 
 

Aber: Bedürfnisse des Einzelnen bleiben wichtig

Gleichzeitig müssen aber auch die Belange der ­aktuell in Teilzeit Tätigen und derjenigen, die dies künftig in Betracht ziehen wollen, und ihr Interesse an einer selbstbestimmten Lebensgestaltung gewahrt bleiben. Auch die Reaktion auf besondere Lebensumstände oder gesellschaftliche Erforder­nisse muss möglich bleiben.

Dabei geht es auch darum – und das ist besonders wichtig –, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für neue Arbeitskräfte nicht einzuschränken, sondern ein positives Bild des möglichen Arbeitsplatzes zu zeichnen. Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben in jeder Lebensphase bleibt ein wichtiges Kriterium.


BBB: Freiwilligkeit ­entscheidend!

Aus Sicht des BBB müssen alle anzugehenden ­Maßnahmen auf Freiwilligkeit aufbauen. Zwangsmaßnahmen und rechtliche Einschränkungen sind als – mit Blick auf die Gesamtsituation – ­gänzlich kontraproduktiv abzulehnen. 

Der damit verbundene Imageschaden und die mit Blick auf Motivation und Mitarbeiterbindung ­negativen Effekte stehen in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Vorteilen.
 

Gesamtsituation gestalten!

Der Blick muss dabei weiter gerichtet sein als allein nur auf eine Aufstockung von Teilzeittätigkeit. Insgesamt bedarf es möglichst flexibler Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitserledigung und Arbeitszeit. Technischer und digitaler Fortschritt bieten dazu den Rahmen. Mitgedacht werden müssen in dieser Hinsicht auch mobiles Arbeiten, Einsatz von KI, Flexibilisierung der Arbeitszeitvorschriften, Lebensarbeitszeitverteilung etc.

Die gesellschaftlichen und persönlichen Anforderungen haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend und zunehmend schneller verändert. Es ist auch eine grundlegende Aufgabe des öffentlichen Dienstes, diesen Wandel nachvollziehen und im besten Fall bei der Entwicklung neuer Modelle voranzugehen.

Teilzeit bleibt eine persönliche Entscheidung, die in der Regel den Verhältnissen im persönlichen Umfeld entspringt. Wer seine Arbeitszeit reduziert, nimmt nicht nur den aktuellen Einkommensverlust in Kauf, sondern muss auch mit deutlichen Einbußen bei der Versorgung im Ruhestand rechnen. Gleichzeitig zeigen aktuelle Erhebungen, dass Beschäftigte in Teilzeit ein höheres Überstundenpensum haben als Vollzeitbeschäftigte. Wer sich mit dem allen abfindet, hat in der Regel bereits eine Güterabwägung getroffen. 

Ermöglichen die Umstände des Arbeitsplatzes eine Aufstockung, liegt hier bereits das erste Argument. Erleichterter Zugriff auf Führungspositionen, berufliches Fortkommen, Verantwortungsgrad des Tätigkeitsbereichs tun hier ihr übriges. Wird dies flankiert von Maßnahmen, wie z. B. Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, oder Nutzung zunehmender Digitalisierung, kann viel erreicht werden. 

In Sinne aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollte es zum gemeinsamen Anliegen werden, den Personalmangel entgegenzuwirken.