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Bayern

Überstunden­bericht 2023 – neues Erfassungs­­­­verfahren not­wendig

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes in Bayern mit dem jährlich vom Finanzministerium erstellten Überstundenbericht befasst.

Dr. Nicole Lang, Ministerial­dirigentin im Finanz­ministerium, berichtete, dass der Freistaat Bayern vergangenes Jahr 33 Millionen Euro ausgegeben habe, um Überstunden im öffentlichen Dienst zu vergüten. Dies sei im Vergleich zum Vorjahr „nur eine gering­fügige Steigerung“ um gut 800.000 Euro und „prinzipiell positiv“ zu bewerten. Was allerdings nicht aus dem Bericht hervorgehe, seien die tatsächlich geleisteten Überstunden der Beamtinnen und Beamten beim Freistaat. Bisher werden nur die sog. „Zahlstunden“, also die ausbezahlte Mehr­arbeit, im Bericht erfasst, da sich diese über den Haushalt abbilden ­lassen. Die Geldsumme sei allerdings nur ein Anhaltspunkt für Überstunden, weil Freizeitausgleich in der Regel ­Vorrang vor Vergütung habe. 

Frau Dr. Lang gibt zu bedenken, dass der Bericht der ausbezahlten Überstunden in Zukunft nicht mehr dem Landtag erstattet werden könne, da im neuen Doppelhaushalt kein eigener Haushaltstitel mehr für Überstunden ausgewiesen werde. Zukünftig müsse ein anderes Verfahren zur Erfassung der Überstunden gewählt werden. Insgesamt sei die Erfassung der Über­stunden über alle Ressorts hinweg schwierig und wäre nur mit mehr büro­kratischen Aufwand möglich. Dies liege daran, dass es in den Ressorts „ein heterogenes Bild“ gebe, was Zeit­erfassung und auch Verbuchung von Mehrarbeit anbelange – Freizeitausgleich, Ansparstunden, verschiedene Arten von Langzeitkonten. 

Einig war sich der Ausschuss darin, dass die turnunmäßige Berichterstattung grundsätzlich beibehalten werden müsse. Das Verfahren müsse so an­gepasst werden, dass aussagekräftigere Informationen über die reale Belastung im öffentlichen Dienst abgebildet wer­den. Für den Ausschussvorsitzender Dr. Martin Brunnhuber (FREIE WÄH­LER) sei klar, dass es weiterhin Rückmeldungen der Staatsregierungen zu den Überstunden geben müsse. Es sei ein wichtiger Gradmesser, um die Belastungssituation zu erfassen. Ausschuss-Vize-Chef Alfred Grob (CSU) schlug vor, künftig „einige Ressorts ge­zielt zu durchleuchten“, dabei müsse man „die Bürokratie so klein wie möglich halten.“ Verena Osgyan (Bündnis 90/Die Grünen) hält einen allgemeinen Bericht weiterhin für sinnvoll, damit „keine blinden Flecken“ entstünden. Man müsse eine Lösung finden, um ein aufschlussreiches Bild zu erhalten, ohne „zusätzlichen großen Abfragemarathon“. Für Arif Taşdelen (SPD) sei ein Überstundenbericht unverzichtbar. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass praktisch jede weltpolitische Krise Auswirkungen auf die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes habe und eine Mehrbelastung bedeute. Brunnhuber kündigte eine Beschlussvorlage des Aus­schusses für die nächste Sitzung dazu an.

Der BBB unterstützt den Vorschlag eines jährlichen ressortsübergreifenden Überstundenberichts, da er für Transparenz und die Nachvollziehbarkeit der Arbeitsbelastung im öffentlichen Dienst sorgt. Der öffentliche Dienst steht vor wachsenden Herausforderungen, sei es durch weltpolitische Krisen, neue ge­setzliche Vorgaben oder die immer schwierigere Nachwuchsgewinnung. Diese Faktoren führen zu einer erheb­lichen Mehrbelastung der Beschäftigten, und das in beinahe jedem Bereich. Eine Konzentration auf einzelne Ressorts wäre daher nicht zielführend.