Zur Verbesserung der Personalrekrutierung besteht im staatlichen Bereich die Möglichkeit, vorausgesetzt ein entsprechender Studiengang wird nicht an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern durchgeführt, ein Studium mit vertiefter Praxis in Bachelor- oder Masterstudiengängen anzubieten. Die Frage, ob ein Studium mit vertiefter Praxis angeboten wird, trifft jedes Ressort im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in eigener Zuständigkeit. Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stellt entsprechende Muster-Bildungsverträge zur Verfügung. Nun wurden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Personalgewinnung getroffen.
NEU: Übernahmegarantie nach Abschluss des Studiums
Bisher erhielten die Studierenden explizit keine Übernahmegarantie nach Abschluss ihres dualen Bachelor- und Masterstudiums. An dieser Regelung wird zukünftig nicht mehr festgehalten. Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2024 beginnen, kann nun bereits zu Beginn des Studiums zugesichert werden, dass nach erfolgreicher Beendigung des praxisintegrierten dualen Studiums die Übernahme in ein befristetes Arbeitsverhältnis entsprechend der erworbenen Abschlussqualifikation erfolgt. Die Übernahmegarantie wird mit einer Bleibeverpflichtung (mind. fünf Jahre) und einer Rückzahlungsverpflichtung verbunden (Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 20. März 2024).
Ausbildungsentgelt wird weiter erhöht
Zuletzt wurde das monatliche Entgelt ab 1. Dezember 2022 von 550 Euro auf 700 Euro erhöht. Nun erfolgt eine weitere Anhebung des Entgelts ab 1. November auf 750 Euro und ab 1. Februar 2025 auf 800 Euro.
NEU: Bachelor IT – Duales Studium (BIDS)
Zum Zwecke der Nachwuchsförderung im IT-Bereich wird im Geschäftsbereich des Finanzministeriums künftig neben dem dualen Studium zum Diplom-Verwaltungsinformatiker an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern auch ein duales Studium mit vertiefter Praxis in geeigneten Bachelor-Studiengängen im Bereich Informatik angeboten. Das Hochschulstudium kann dabei nicht ortsgebunden an allen bayerischen Hochschulen, die einen geeigneten Studiengang anbieten, absolviert werden. Die Praxisphasen werden dienstortgebunden in Behörden verschiedener Verwaltungsbereiche abgeleistet. Eine Übernahmegarantie wird im Rahmen des Bildungsvertrages vereinbart. Die Auswahl der Studieninteressierten erfolgt im Sinne des verfassungsrechtlich in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzips nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 24. Juni 2024).