Bayern

Flexibel bleiben – in alle Richtungen!

In Äußerungen am Rande der jährlichen Klausurtagung in Kloster Seeon Anfang Januar wurden flexible Verteilung der Arbeitszeit und Lebensarbeitszeitkonten verstärkt thema­ti­siert. „Schön, dass Ministerpräsident Söder endlich unsere Vorschläge aufgreift“, freute sich BBB-Chef Rainer Nachtigall.

Der zunehmende Personalmangel im öffentlichen Dienst scheine die Staatsregierung offener für neue Ideen zu machen, nachdem dieses Anliegen des BBB jahrelang als nicht umsetzbar abgetan wurde. „Dann sollten aber auch weitere Instrumente ergriffen werden, die uns helfen die Personaldecke aufzustocken, verlangte Nachtigall, so z. B. die Möglichkeit das Berufsleben über das Ruhestandsalter hinaus auf freiwilliger Basis auszudehnen.

Der BBB sieht Lebens- und Langezeitarbeitskonten als wichtiges Instrument, um Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Das gilt für beide Seiten: Beschäftigte können angesichts veränderter Lebensumstände reagieren, der Dienstherr hat die Möglichkeit Personalengpässe, oder -überhänge abzufedern.

Einer Verlängerung der Wochenarbeitszeit erteilt der BBB eine klare Absage!

„Keinesfalls aber dürfen Sie als Grundlage verstanden werden, um die generelle Wochenarbeitszeit durch die Hintertür zu verlängern“, ­betont Nachtigall. „Dem werden wir uns entschieden entgegenstellen!“

Die Personalvertretungen, der BBB und auch seine Mitgliedsgewerkschaften stehen aber jederzeit dazu bereit, flexibilisierende Dienst­vereinbarungen, die die Interessen beider Seiten berücksichtigen, mit den Ressorts auszuhandeln und abzuschließen.

„Die Flexibilisierung sollte sich aber ruhig auch auf das Ruhestands­alter beziehen“, meint Nachtigall. Der BBB plädiere seit langem dafür, Beschäftigten die Möglichkeit einzuräumen, Ihrem Dienstherrn auch über die gesetzliche Altersgrenze hinaus zur Verfügung zu stehen. „Hier müssen Hürden abgebaut und Anreize geschaffen werden!“, verlangt der BBB-Chef.

„Auch hier sollte die Staatsregierung deutlich flexibler werden“, meint der Vorsitzende. Der Bund habe die Übertragung der Aktivrente in den Beamtenbereich ausgeschlossen. Andere Bundesländer haben schon verschiedenste Anreize eingeführt, die eine freiwillige Weiter­arbeit nach dem gesetzlichen Ruhestandsalter attraktiver machen und damit die Personaldecke verstärken. Hier müsse Bayern mit intelligenten Instrumenten nachziehen. Allein auf die Möglichkeit zu verweisen, in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis (weiter)zuarbeiten, genüge hier nicht (vgl. hier). Es liegt im ureigensten Interesse des Landes, auf der Suche nach zusätzlicher Arbeitskraft neue Modelle zu erproben. Die freiwillige Weiterarbeit über die gesetzliche Altersgrenze hinweg, muss da ganz oben auf die Agenda! 

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