Bayern

BBB fordert fairen Umgang!

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes, der derzeit im Landtag behandelt wird, enthält neben nur sehr begrenzten Stellenhebungen im Rahmen des Artikels 6i des Gesetzes auch die – nicht näher thematisierte – Einrechnung einer verzögerten Besoldungs­anpassung. Viel wichtiger ist aber, dass nach und nach ein Gesamtbild Form annimmt, das von sinkender Wertschätzung gegenüber dem öffentlichen Dienst zeugt. In einer Eingabe an den Bayerischen Landtag hat der BBB sich bemüht, das gegenüber den Abgeordneten deutlich zu machen und an ihren ­Auftrag als verfassungsrechtlich verankertes, aber auch gebundenes Organ der Volksvertretung appelliert.

Der öffentliche Dienst als verlässliches und stabiles Fundament staatlichen Handelns verlangt gerade in herausfordernden Zeiten besondere Aufmerksamkeit. Der Fachkräfte- und Nachwuchsmangel ist zur Dauerherausforderung geworden. Arbeitsplatzsicherheit ist ein wichtiges Argument. Aber eben nicht das einzige.
Kontraproduktiv und dem Freistaat Bayern unwürdig sind in diesem Zu­sam­menhang die Maßnahmen, die in letzter Zeit Eingang in Politik und Gesetz­gebungsverfahren gefunden haben.

Der Freistaat Bayern war seit jeher ein Verfechter des Berufsbeamtentums und eines starken öffentlichen Dienstes ins­gesamt. Die aktuellen Vorgänge lassen befürchten, dass hier ein Richtungswechsel eingeleitet werden soll: Einschränkung der familienpolitischen Teilzeit, Hemmung des beruflichen Fortkommens durch enge Vorgaben für die Stellenhebungen in Art. 6i des Haushaltsgesetzes, Abbau von 10.000 Stellen und außerdem: Sparen beim öffentlichen Dienst zuerst. Gleichzeitig steht erneut die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung zur Debatte. Alles in allem kein Bild, das dazu verleitet Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu werden. Bei aller Sicherheit des Arbeitsplatzes!

Mit dem 4. Modernisierungsgesetz sollen zahlreiche Berichts- und Evaluationspflichten abgebaut werden, die für die Transparenz staatlichen Handelns sorgen.

Auch das Vorgehen um die Einschrän­kung der familienpolitischen Beur­laubung und Teilzeit hat bei vielen Beschäftigten einen unguten Nachgeschmack hinterlassen. Nach jahrelangen Diskussionen über den bestmöglichen Weg, dem Freistaat Bayern in dieser Hinsicht zu mehr Arbeitskraftpotential zu verhelfen, war man eigentlich zu dem Schluss gekommen, dass freiwillige Verfahren zur Aufstockung von Teilzeit im öffentlichen Dienst durchaus erfolgversprechend sind. Nun hat sich der Landtag in einer „Nacht- und Nebelaktion“, eingeleitet von der CSU-Fraktion, ohne weitere Erörterung mit den Beschäftigtenvertretungen für zwingende gesetzliche Regelungen entschieden (vgl. Drs. 19/9104).

Als einziges Bundesland sieht Bayern nun die Möglichkeit der familien­politischen Teilzeit und Beurlaubung nur noch für Kinder bis zum 14. Lebensjahr vor und hat den Mindest-Arbeitsumfang von 8 auf 12 Stunden angehoben.

Der entscheidende CSU-Antrag wurde zu einem Zeitpunkt eingebracht als der zugehörige Gesetzentwurf bereits zwei Lesungen durchlaufen hatte. Er wurde dadurch allein in den Rechtsausschuss eingebracht und das wenige Tage vor der 3. Lesung des Gesetzesentwurfes.

Eine Diskussion im fachlich sachnächsten und bundesweit einmaligen Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes fand nicht statt. Ein Verfahren, das der Wertigkeit dieses Ausschusses in keiner Weise gerecht wird.

So wurden die Neuerung, die im Vorfeld Gegenstand unzähliger Gespräche zwischen allen Betroffen war, still und leise als Teil eines bereits diskutierten anderen Gesetztes Anfang Dezember verabschiedet.

Art. 6i HHG

Die dort vorgesehenen Stellenhebungen sollen erst ab dem 1. November 2027 in Anspruch genommen werden dürfen. Es verbleibt eine erhebliche Lücke, in der besonderen Leistungen u. U. nicht angemessen Rechnung getragen werden kann.

Einkommen im öffent­lichen Dienst

Viel weitreichender ist allerdings, dass die Ankündigung des Ministerpräsi­denten, den Tarifabschluss nur mit ­einer Verzögerung von sechs Monaten auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern übertragen zu wollen, ohne weitere Erwähnung bereits in die Zahlen des aktuellen Entwurfs eingeflossen ist.

Das würde eine Abkehr von jahrzehntelanger Tradition darstellen. Regelmäßig wurde darauf verwiesen, dass der Freistaat Bayern zu seinen Beamten, seinem öffentlichen Dienst stehe und daher dieser Schritt selbstverständlich sei. Das scheint nun nicht mehr zu gelten.

Dabei stellt auch die aktuelle Rechtsprechung besondere Anforderungen an die Besoldung und deren Fortschreibung und die Verantwortung der Parlamente in diesem Zusammenhang.

Öffentlichen Dienst ­zukunftsfest machen

Die wichtigen Themen der Digitalisierung, der entsprechende Infrastruktur, der Entbürokratisierung, bleiben angesichts der gesamtgesellschaftlichen Lage grundlegend. Sie müssen schnell und effektiv angegangen werden. Dazu benötigt man motiviertes und fachlich starkes Personal in ausreichender Zahl. Die aktuellen Vorgänge hält der BBB für kontraproduktiv.

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