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Der Rechtsschutz
des BBB

Wer trägt die Kosten des Rechtsschutzes?

Der Rechtsschutz wird grundsätzlich kostenlos gewährt. Lediglich in den folgenden Konstellationen kann es zu einer Kostenbeteiligung oder Kostentragung durch das Einzelmitglied kommen. 

Ergibt die rechtliche Einschätzung der Angelegenheit, dass keine oder nur besonders geringe Erfolgsaussichten bestehen, sieht die Rechtsschutzordnung des BBB die Nichtgewährung bzw. den Entzug des Rechtsschutzes vor. Für das Mitglied bzw. den jeweiligen Fachverband besteht hier jedoch mit Einverständnis des BBB die Möglichkeit der Fortführung des Rechtsschutzes durch eine Darlegung von Gründen, die für die Durchführung sprechen sowie eine angemessene Beteiligung an den Kosten. Siehe hierzu § 8 Abs. 4 der Rechtsschutzordnung des BBB. 

Eine weitere Besonderheit besteht in Straf- und Disziplinarverfahren, wenn eine Vorsatztat zu Grunde liegt. Hier kann der BBB von seiner Rechtsschutzzusage zurücktreten und die Kosten des Verfahrens sowie eine Unkostenpauschale von Euro 400,00 dem Mitglied in Rechnung stellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 8 Abs. 5 der Rechtsschutzordnung des BBB. Betroffene Mitglieder werden auf diese Besonderheiten mit Weiterleitung an das dbb Dienstleistungszentrum Süd hingewiesen.

BBB-Rechtsschutzformular

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Was ist vom Rechtsschutz umfasst?

 

Wer kann den Rechtsschutz in Anspruch nehmen?

 

Was muss man tun, um Rechtsschutz zu erhalten?

 

Wer trägt die Kosten des Rechtsschutzes?

 

dbb-Checkliste für Rechtsschutzfälle