Der Rechtsschutz
des BBB
Wer kann den Rechtsschutz in Anspruch nehmen?
Rechtsschutz kann den Einzelmitgliedern der Mitgliedsverbände sowie den Einzelmitgliedern des BBB gewährt werden. Daneben können auch Hinterbliebene von Mitgliedern, die bis zu ihrem Tod dem BBB angehört haben, Rechtsberatung in Versorgungsangelegenheiten erhalten.