Einen Moment Geduld bitte

Der Rechtsschutz
des BBB

Was muss man tun, um Rechtsschutz zu erhalten?


Erforderlich ist ein Rechtsschutzantrag bei dem jeweiligen Mitgliedsverband, da nur dieser die notwendigen Mitgliederdaten, wie den Beginn der Mitgliedschaft prüfen kann. Von dort wird der Antrag an den BBB weitergeleitet. 

Diesen Rechtsschutzantrag füllen Sie bitte vollständig aus und leiten ihn zusammen mit den Formularen zur Anerkennung der BBB-Rechtsschutzordnung sowie Ihrer Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a), lit. f) DS-GVO i.V.m. Art. 7 Abs. 1 DS-GVO an Ihren Mitgliedsverband weiter. Ohne diese Formulare ist eine Bearbeitung der Rechtsschutzangelegenheit nicht möglich. 

Daneben ist wesentliche Voraussetzung für die Bewilligung des Rechtsschutzes, dass die einschlägigen Unterlagen und eine Sachverhaltsdarstellung beigefügt werden. Hieraus muss sich ergeben, worum es in der Rechtsschutzangelegenheit geht, insbesondere, was bis zur Stellung des Rechtsschutzantrages schon geschehen ist und welches Ziel angestrebt wird. 

Wenn Fristen laufen oder aus anderen Gründen eine besondere Eilbedürftigkeit besteht (z. B. anstehende Termin) ist es wichtig, sich unverzüglich um den Rechtsschutz zu bemühen. Im Vorfeld des Rechtsschutzes liegt die Verantwortung für die Fristenwahrung beim Mitglied. Auch der Fachverband, über den der Rechtsschutz beantragt wird, sollte auf laufende Fristen oder eine besondere Eilbedürftigkeit hingewiesen werden. 

Anträge sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem BBB noch ausreichend Zeit zur Prüfung der Erfolgsaussichten zur Verfügung steht.

BBB-Rechtsschutzformular

Rechtsschutzantrag stellen

 

Was ist vom Rechtsschutz umfasst?

 

Wer kann den Rechtsschutz in Anspruch nehmen?

 

Was muss man tun, um Rechtsschutz zu erhalten?

 

Wer trägt die Kosten des Rechtsschutzes?

 

dbb-Checkliste für Rechtsschutzfälle