Über Jahre hinweg galt die Anpassung der Beamtenbesoldung in Bayern als durchweg verlässlich. Ein einheitlicher öffentlicher Dienst erhielt einheitliche Einkommensanpassungen: Tarifergebnisse wurden zeitgleich und systemgerecht in den Beamtenbereich übertragen, Unterschiede wurden nur dort gemacht, wo die jeweiligen Besonderheiten der zwei Beschäftigungsbereiche dies verlangten. Ein Prinzip, von dem sich der Freistaat Bayern nun offenbar verabschiedet.
Schon im vergangenen Herbst zeichnete sich das mit der Ankündigung von Ministerpräsident Söder ab. Er ließ – zu einem Zeitpunkt, zu dem die Tarifverhandlungen noch nicht einmal begonnen hatten – die Öffentlichkeit wissen, dass die allgemeinen Sparzwängen auch dadurch begegnet werde, dass man zunächst einmal beim Staat selber spare. Im gleichen Zusammenhang verwies er auf eine sechsmonatige Verschiebung der Übertragung des noch zu findenden Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich.
Schon damals übte der BBB schärfste Kritik: Verbeamtete Beschäftigte dürfen nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt werden. „Noch bevor überhaupt Zahlen im Raum stehen, werden hier massive Sparmaßnahmen angekündigt, die nicht nur einseitig eine Berufsgruppe treffen, sondern zudem noch einen Keil zwischen die Beschäftigtengruppen treiben!“, so BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall. Es sollen gerade diejenigen herhalten, deren Einkommen per Gesetz geregelt wird – und die damit dem schnellen Zugriff unterliegen. Die Verwaltung, das Umsetzungsorgan des Staates, durch demotivierende Maßnahmen wie diese zu schwächen, sei in Zeiten knapper Kassen kontraproduktiv. „Die Staatsdiener halten den Staat am Laufen“, betont Nachtigall. Solche Maßnahmen seien ein Affront für das Engagement der Beschäftigten im täglichen Einsatz.
Nun liegt der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder seit Februar 2026 vor. Für Tarifbeschäftigte sieht er eine erste Gehaltserhöhung zum 1. April 2026 vor – um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro. Weitere Anpassungen folgen 2027 und 2028.
Ein Ergebnis, für das Beschäftigte beider Bereiche gemeinsam gekämpft haben, für das sie gemeinsam auf die Straße gegangen sind. Schon damit haben sie deutlich gezeigt, dass sich die Beschäftigtengruppen nicht auseinanderdividieren lassen.
Obwohl zwischenzeitlich mehr als 30.000 Menschen die Online-Petition des BBB „Faire Einkommen für alle“ bei change.org unterschrieben haben, sind Staatsregierung und Landtag bisher nicht bereit, die Argumente des BBB zu erörtern.
Für die Beamtinnen und Beamten in Bayern soll es bei der Ankündigung des Ministerpräsidenten bleiben. Sie sollen sechs Monate auf die Anpassung warten.
Bei einem Termin des BBB Vorstands mit Finanzminister Albert Füracker Anfang März sollte es gar nicht mehr um Dialog gehen. Argumente konnten nicht durchdringen. Die mit der Verschiebung verfügbaren Mittel seien bereits im Entwurf des Doppelhaushalts eingearbeitet. Man richte sich nach der Ankündigung des Ministerpräsidenten:
- +2,82 Prozent erst ab 1. Oktober 2026
- +2,0 Prozent erst ab 1. September 2027
- keine Festlegung für 2028 im aktuellen Haushalt
Um das anders als im Tarifbereich bei den einzelnen Besoldungsgruppen geltende Abstandsgebot zu wahren, werde man auf die Übertragung des Mindestbetrags der Tarifeinigung verzichten und das entsprechende Volumen in die erste Erhöhung einrechnen (daher der um 0,02 Prozent höhere Betrag).
„Demokratie lebt von Austausch. Die Staatsregierung verzichtet offenbar auf eine Fortsetzung des bewährten Dialogs, der den öffentlichen Dienst in Bayern so leistungsstark gemacht hat“, so fasst Rainer Nachtigall die Lage zusammen.
BBB: Wir sind keine stille Sparreserve
Aus Sicht des BBB kann das kaum anders verstanden werden, als dass Beamtinnen und Beamte als „stille Sparreserve“ des Staates dienen sollen.
Wenn dann darauf verwiesen wird, dass auch an anderen Stellen gespart wird, ändert das nichts an der Problematik im Bereich des öffentlichen Dienstes. Wer hier spart, der entzieht nicht nur der Institution die Kraft der Motivation, er entzieht damit auch staatlichem Handeln die leistungsstarke Handlungsfähigkeit, die bisher von allen Seiten gelobt und anerkannt wird. Gerade weil der öffentliche Dienst ein tragender Pfeiler staatlicher Handlungsfähigkeit sei, dürfe er nicht primär unter fiskalischen Gesichtspunkten behandelt werden
Nun appelliert der BBB an die Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Das Schreiben, das Mitte März, unterzeichnet vom Vorsitzenden ausgelaufen ist, fasst die aktuelle Lage mehr als deutlich zusammen:
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