So ginge es auch! Während Staatsregierung und Regierungsfraktionen im Landtag bisher entschlossen an der Verschiebung der Besoldungsanpassung um sechs Monate gegenüber dem Tarifbereich festhalten, stellen sich die Oppositionsparteien auf die Seite der Beschäftigten.
In einem Antrag zum Haushaltsgesetz (Drs. 19/11217 vom 23.03.2026) verlangt die SPD-Fraktion, die entsprechenden Titel des Haushaltsgesetzes um 300.000 Tsd. Euro aufzustocken, um die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die eine einheitliche Anpassung in Tarif- und Beamtenbereich erlauben.
Die SPD führt aus: „Seit Jahrzehnten gilt in Bayern das bewährte Prinzip der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung von Tarifabschlüssen auf die Beamtenbesoldung. Dieses Prinzip sichert den Gleichklang zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten und gewährleitet die verfassungsrechtlich gebotene amtsangemessene Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz.“
Und auch Bündnis 90 / Die Grünen regen einen entsprechenden Beschluss des Landtags an (Drs. 19/11164 vom 19.03.2026). Sie verlangen, dass die Besoldung „unverzüglich an den jüngsten Abschluss in der Tarifrunde der Länder“ angepasst wird, auch um eine verfassungsgemäße Alimentation sicherzustellen. Außerdem sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Bayern den Rücken zu stärken und Orientierung zu geben, worunter auch die Rücknahme der Absenkung des Kindesalters zur Inanspruchnahme der familienpolitischen Teilzeit gehöre.
Gleiches hatte auch die SPD bereits in einem anderen Antrag gefordert (Drs. 19/11095 vom 18.03.2026). Danach sollte der Landtag die Staatsregierung auffordern das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich zu übertragen.
Tim Pargent von Bündnis 90 / Die Grünen hatte die Staatsregierung schon sehr frühzeitig gefragt, welche verfassungsrechtlichen Risiken sie mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei einer zeitlich verzögerten Übertragung sehe. Die Antwort der Staatsregierung (Drs. 19/10025 vom 09.02.2026) stellt fest: „Das Bundesverfassungsgericht macht darin keine konkreten Vorgaben für die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich, sondern stellt die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation neu auf. Diese Vorgaben werden neben haushalterischen Erwägungen Maßstab für die Frage sein, wie das Tarifergebnis der Tarifgemeinschaft der Länder auf den Beamtenbereich übertragen werden kann. Zunächst bleibt des Tarifergebnis abzuwarten.
Dass das nicht der Position des BBB entspricht dürfte klar sein. Anders als hier ausgeführt, wurde in der Kommunikation gegenüber dem BBB stets betont, dass ja bereits mit den Beschlüssen im Herbst 2025 – vor Aufnahme der Tarifverhandlungen – die Verschiebung so von der Staatsregierung gewollt und beschlossen wäre. Letztes Wort hat natürlich der Landtag.
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