Kein Schuldvorwurf ohne Disziplinarverfahren
Mit Urteil vom 23. April 2026 (BVerwG 2 A 8.25) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass schuldhafte Dienstpflichtverletzungen von Beamten ausschließlich im Rahmen eines Disziplinarverfahrens festgestellt werden dürfen. Eine sogenannte „qualifizierte Pflichtenmahnung“, die einen solchen Verstoß feststellt, kann nicht auf das allgemeine beamtenrechtliche Weisungsrecht gestützt werden. Außerhalb des Disziplinarrechts seien lediglich zukunftsgerichtete dienstliche Anweisungen zulässig. Das Urteil stärkt den Schutz der Beamtinnen und Beamten gegenüber informellen Sanktionierungen durch Vorgesetzte.