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Bayern

Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm Bayern 2030

In seiner Regierungserklärung hatte Ministerpräsident Dr. Markus Söder es angekündigt: „Ein echtes Bayern-Update“ mit fast 50 Neuerungen und mehr als 100 Entbürokratisierungsmaßnahmen im Baurecht, für das Ehrenamt, bei der Landesplanung und bei den Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge wurden vorgestellt. Weitere Maßnahmen betreffen die Digitalisierung, die Energiewende, die Bekämpfung des Fachkräftemangels und die Mittelstandsförderung.

Der Fraktionsvize von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, Johannes Becher, begrüßte die Initiativen Söders in weiten Teilen. Es dürfe aber nicht bei Ankündigungen bleiben. Von Brunn, SPD-Fraktionschef, forderte konkret mehr Einsatz für gute Kinderbetreuung in Bayern – um Bayern zukunftsfähig zu machen: „Viel zu viele gut ausgebildete Frauen müssen zu Hause bleiben. Oder diese Frauen können nur Teilzeit arbeiten, weil sie nicht genug Kinderbetreuung haben.“ CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek sprach von einer „Zukunftsagenda für Bayern“. Man werde das Leben der Menschen in Bayern leichter und unkomplizierter machen. Der Fraktionsvorsitzende Florian Streibl (FREIE WÄHLER) hatte besonders den öffentlichen Dienst im Blick. Er sprach sich für eine „neue Fehlerkultur“ in der Staatsverwaltung aus. Damit Bedienstete mutig den ihnen zustehenden Ermessensspielraum bei Entscheidungen nutzen könnten, dürften sie nicht fürchten müssen, dass ihnen jeder Fehler die Karriere kosten könnte.

Auch die ersten Gesetzentwürfe, die den öffentlichen Dienst betreffen, liegen zwischenzeitlich vor und befinden sich bereits in der gewerkschaftlichen Beteiligung.
 

Modernisierungsgesetz

Der wohl wichtigste Bestandteil des Modernisierungspakets ist das „Erste Modernisierungsgesetz Bayern“. Die Einführung weist bereits das Ziel: „Bayern ist Vorreiter auf dem Weg zum modernen, schlanken und digitalen Staat. Bayern setzt auf Verantwortung und Vertrauen für mehr Freiraum in Wirtschaft und Gesellschaft. Es gilt, ‚mehr zu ermöglichen und weniger zu verhindern‘.“

 

Nach dem Entwurf sind im Bereich des öffentlichen Dienstrechts folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Beamte brauchen künftig in aller Regel keine Nebentätigkeitsgenehmigungen mehr. Nebentätigkeiten bis zu zehn Stunden wöchentlich und 10.000 € jährlich können künftig stets genehmigungsfrei ausgeübt werden.
  • Der Turnus der regelmäßigen Beurteilungen wird von bisher mindestens drei Jahren auf künftig mindestens vier Jahre verlängert. Kürzere Abstände bleiben möglich.
  • Bei der Einstellung von Beamten kann künftig auf die amtsärztliche Einstellungsuntersuchung verzichtet werden. Stattdessen kann gleichberechtigt die gesundheitliche Eignung der Beamten perspektivisch durch einen standardisierten Fragebogen abgeklärt werden.
  • Im Beihilferecht werden an verschiedenen Stellen amtsärztliche Untersuchungen durch die Einschätzung des Facharztes ersetzt. 
  • Die Ämter auf Probe für Leitungsämter werden abgeschafft. Gleiches gilt weitgehend auch für die Ämter auf Zeit. Diejenigen, die sich aktuell in Ämtern auf Probe oder Zeit befinden, werden in Ämter auf Lebenszeit übergeleitet. Zusammen erspart das über die Jahre tausende Ernennungsverfahren.
  • Angehoben werden die nicht auf die Pension anzurechnenden Hinzuverdienstgrenzen von Pensionisten für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst (um das 1,5fache), die nicht wegen Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung in den Ruhestand traten.
  • Die sog. arbeitsmarktpolitische Beurlaubung für Beamte wird abgeschafft. Sie greift, wenn „ein außergewöhnlicher Bewerbungsüberhang besteht“ (Art. 90 BayBG).
  • Für die Urlaubsansparung ist künftig kein Antrag und keine Genehmigung mehr erforderlich – sie erfolgt automatisch in dem bisher möglichen Umfang.
  • Vereinfacht wird bei Personalakten die Datenverarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter. 

 

„Wir brauchen einen ­schlankeren Staat, damit sich ­unternehmerische, aber auch bürgerliche und ehren­amtliche Kräfte ­wieder ­besser entfalten können und nicht be­hindert werden.“


Erleichterung des Ehrenamts

Weiterer Bestandteil des Pakets, der dem BBB ebenfalls zur Stellungnahme vorliegt, ist das Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamts. Es sollen alle bayerischen Behörden verpflichtet werden, bei ihrer Verwaltungstätigkeit zu berücksichtigen, dass der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl zu fördern ist.

U.a. sollen ehrenamtliche Veranstaltungen für das Gemeinwohl durch eine Regelung im LStVG unter bestimmten Voraussetzungen von Anzeige- und Genehmigungspflichten freigestellt werden. Außerdem wird den Angehörigen der gemeindlichen Sicherheitsbehörden die Möglichkeit gegeben, bei Einsatz- und Übungsstellen sowie bei Veranstaltungen die nötige Verkehrsregelung zu übernehmen und so Polizei und Freiwillige Feuerwehr zu entlasten. Zugleich werden die entsprechenden Befugnisse zur Sicherung von Veranstaltungen in einfach gelagerten Fällen und bei übersichtlichen Verkehrsverhältnissen auf von den Gemeinden hierfür beauftragte, ehrenamtlich tätige Personen übertragen. Die bisherige Einschränkung ehrenamtlicher Tätigkeit für Mitglieder der Staatsregierung wird gestrichen.