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Bund

Kreutz: „Positives Signal für Familien“

 

Die Sonderregelungen aus der Corona­zeit zur Freistellung bei Erkrankung ­eines Kindes gelten weiter. Die dbb frauen begrüßen das ausdrücklich.

Für Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundes­frauenvertretung und stell­ver­tre­ten­de dbb Bundes­vorsitzen­de, bedeutet die Verlängerung mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf: „Dass die erweiterten Kinderkrankentage auch 2026 gelten, ist ein wichtiges und positives Signal an Familien und insbesondere an Frauen, die nach wie vor den Großteil der Sorgearbeit schultern. Verlässliche ­Regelungen beim Kinderkrankengeld sind die Vor­aussetzung dafür, dass Vereinbarkeit im Alltag tatsächlich funktioniert.“ Ins­besondere Allein­erziehende, überwiegend Frauen, werden auf diese Weise gezielt entlastet. Kreutz weiter: „Gerade Allein­erziehende brauchen Planungs­sicherheit; ­keine Unsicherheit darüber, ob sie Beruf und Kinder­betreuung miteinander vereinbaren können.“

Diese Regelungen gelten:

  • Eltern können 15 Arbeitstage pro Kind Kinderkrankengeld für die häusliche Betreuung eines kranken Kindes in Anspruch nehmen, statt regulär zehn.
  • Alleinerziehende haben weiterhin Anspruch auf 30 Arbeitstage pro Kind, statt regulär 20.
  • Bei mehreren Kindern beträgt der ­jährliche ­Gesamtanspruch:
    – 35 Arbeitstage pro Elternteil, statt 25
    – 70 Arbeitstage für Alleinerziehende, statt 50

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