Die Sonderregelungen aus der Coronazeit zur Freistellung bei Erkrankung eines Kindes gelten weiter. Die dbb frauen begrüßen das ausdrücklich.
Für Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellvertretende dbb Bundesvorsitzende, bedeutet die Verlängerung mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf: „Dass die erweiterten Kinderkrankentage auch 2026 gelten, ist ein wichtiges und positives Signal an Familien und insbesondere an Frauen, die nach wie vor den Großteil der Sorgearbeit schultern. Verlässliche Regelungen beim Kinderkrankengeld sind die Voraussetzung dafür, dass Vereinbarkeit im Alltag tatsächlich funktioniert.“ Insbesondere Alleinerziehende, überwiegend Frauen, werden auf diese Weise gezielt entlastet. Kreutz weiter: „Gerade Alleinerziehende brauchen Planungssicherheit; keine Unsicherheit darüber, ob sie Beruf und Kinderbetreuung miteinander vereinbaren können.“
Diese Regelungen gelten:
- Eltern können 15 Arbeitstage pro Kind Kinderkrankengeld für die häusliche Betreuung eines kranken Kindes in Anspruch nehmen, statt regulär zehn.
- Alleinerziehende haben weiterhin Anspruch auf 30 Arbeitstage pro Kind, statt regulär 20.
- Bei mehreren Kindern beträgt der jährliche Gesamtanspruch:
– 35 Arbeitstage pro Elternteil, statt 25
– 70 Arbeitstage für Alleinerziehende, statt 50
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