- Ab 2027 stehen familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung nur noch Eltern zur Verfügung, unter 14 Jahren haben. Bisher haten diese Möglichkeit Eltern von Kindern unter 18 Jahren.
- Der künftige Mindest-Arbeitsumfang beträgt 12 statt bisher 8 Stunden
- Die Antragsteilzeit bleibt dagegen unverändert
Die Personaldecke wird immer dünner, der Kampf und Fach- und Nachwuchskräfte schärfer. In diesem Zusammenhang hatte man schon vor einiger Zeit die Teilzeitbeschäftigung in den Blick genommen. Der BBB hatte sich gegen jegliche Einschränkung, dafür aber – in gemeinsamem Interesse – für Freiwilligkeit und entsprechende Anreize ausgesprochen, die es den Beschäftigten erleichtern, ihre Arbeitszeit aufzustocken.
Jahrelange Gespräche zur Aufstockung von Teilzeit
Nachdem jahrelang zwischen den betroffenen Ministerien und Interessenvertretungen verschiedene Möglichkeiten erörtert wurden, Modelprojekte erfolgreich abgeschlossen wurden und man eigentlich zu dem Schluss gekommen war, dass freiwillige Verfahren zur Aufstockung von Teilzeit im öffentlichen Dienst durchaus erfolgversprechend sind, hat sich der Landtag ohne weitere Erörterung mit den Beschäftigtenvertretungen für zwingende gesetzliche Regelungen entschieden (vgl. Drs. 19/9104).
Als einziges Bundesland sieht Bayern nun die Möglichkeit der familienpolitischen Teilzeit und Beurlaubung nur noch für Kinder bis zum 14. Lebensjahr vor und hat den Mindest-Arbeitsumfang von 8 auf 12 Stunden angehoben.
CSU-Antrag sorgt für Einschränkung per Gesetz
Die Änderungen, die Teilzeit und Beurlaubung betreffen kamen allein aufgrund eines CSU-Antrags beschlossen. Im Rahmen der Beratungen zu einem (anderen) Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, wurde dieser Antrag erst kurz vor der dritten Lesung eingebracht, zu einem Zeitpunkt also, als die Beratungen des Entwurfs weit fortgeschritten waren. Danach war für den Ausgangsgesetzentwurf nur noch die Beratung im Rechtsausschuss vorgesehen.
Die Inhalte des Änderungsantrags der CSU und die damit verbundenen Einschränkungen bei familienpolitischer Teilzeit und Beurlaubung, wurden somit auch nicht im fachlich sachnächsten und bundesweit einmaligen Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes diskutiert. Ein Verfahren, das der Wertigkeit dieses Ausschusses in keiner Weise gerecht wird.
Aus unserer Sicht des BBB hat damit dieser Teil der Novellierung des Bayerischen Beamtengesetzes kein Gesetzgebungsverfahren durchlaufen das den Erfordernissen eines parlamentarischen Diskurses gerecht wird. Durch diese „Nacht- und Nebelaktion“ hat nur ein stark verkürztes Verfahren stattgefunden.
Die Neuerung, die im Vorfeld Gegenstand unzähliger Gespräche zwischen allen Betroffen war, wurde einfach als Teil eines bereits diskutierten Gesetztes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Anfang Dezember verabschiedet. Kein guter Umgang mit den Beschäftigten.
Dieser Artikel ist nur für Mitglieder verfügbar
Um den vollständigen Artikel lesen zu können, müssen Sie sich bitte anmelden oder registrieren.