Mitarbeiterschutz
vor Gewalt
Was sind „kollegiale Soforthelfer“?
Die Arbeitsgruppe zum Gewaltschutzprogramm hat sich intensiv damit beschäftigt, welche Hilfe Beschäftigte bei einem konkreten Gewaltvorfall benötigen. Gewaltvorfälle können schwere psychische Folgen nach sich ziehen. Je früher den Beschäftigten Unterstützung angeboten wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass psychische Schäden vermindert oder sogar ausgeschlossen werden. Für den akuten Ernstfall muss die Behörde über definierte Ersthelfer verfügen.
Dafür sollen „kollegialen Soforthelfer“ eingesetzt werden. Die „kollegiale Soforthilfe“ bildet das Spiegelbild zu medizinischer erster Hilfe. Es geht um seelische erste Hilfe. Ziel ist, jedem Betroffenen durch Zuhören einen ersten Rückhalt anzubieten und diese aufzufangen. Ziel ist also nicht, möglichst viele Informationen zum weiteren Vorgehen zu vermitteln – hierfür sind (nach dem Konzept des Gewaltschutzprogramms) die Vorgesetzten zuständig.