Mitarbeiterschutz
vor Gewalt
Kann ich „kollegialer Soforthelfer“ werden?
Grundsätzlich kann jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst „kollegialer Soforthelfer“ werden. Um ein möglichst offenes Gespräch führen zu können, bieten sich jedoch vor allem Kollegen an, da sich Betroffene aufgrund eines ähnlichen Tätigkeitsfelds am ehesten mit Kollegen identifizieren können. Alternativ kommt
auch der Personalrat in Betracht.
Einer speziellen Schulung bedarf es hierfür nicht. Das „Handbuch für kollegiale Soforthelfer“ bietet hierfür einen ersten Überblick über deren Aufgaben.
Sollten Sie Interessen an einer solchen Tätigkeit innerhalb Ihrer Dienststelle haben oder fehlt in Ihrer Dienststelle diese Ansprechperson, dann wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten.