Einen Moment Geduld bitte

Mitarbeiterschutz
vor Gewalt

Kann ich „kollegialer Soforthelfer“ werden?

Grundsätzlich kann jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst „kollegialer Soforthelfer“ werden. Um ein möglichst offenes Gespräch führen zu können, bieten sich jedoch vor allem Kollegen an, da sich Betroffene aufgrund eines ähnlichen Tätigkeitsfelds am ehesten mit Kollegen identifizieren können. Alternativ kommt
auch der Personalrat in Betracht.

Einer speziellen Schulung bedarf es hierfür nicht. Das „Handbuch für kollegiale Soforthelfer“ bietet hierfür einen ersten Überblick über deren Aufgaben.

Sollten Sie Interessen an einer solchen Tätigkeit innerhalb Ihrer Dienststelle haben oder fehlt in Ihrer Dienststelle diese Ansprechperson, dann wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten.

 

Was ist Gewalt?

Was kann ich tun? Was muss mein Arbeitgeber/Dienstherr tun?

Schutz vor Gewalt

Ich bin Opfer von Gewalt geworden

Welche Hilfe bekomme ich?

Ich bin Vorgesetzter

Wie helfe ich Mitarbeitern, die Opfer von Gewalt wurden?

Ich bin Vorgesetzter

Wie kann ich das Programm unterstützen?

 

Was sind "kollegiale Soforthelfer"?

 

Kann ich "kollegialer Soforthelfer" werden?