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Bund

Gesetzentwurf bleibt an entscheidender Stelle stehen

Die Modernisierung des AGG ist richtig und notwendig. Aber die Lebensrealität von Frauen muss dabei konsequent mitgedacht werden, und zwar analog wie digital.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung den Diskriminierungsschutz modernisieren und Betroffene künftig besser unterstützen will“, betonte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende, am 7. Mai 2026. „Gerade die verlängerten Fristen und die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle sind wichtige Schritte hin zu mehr Rechtsschutz im Alltag und im Berufsleben.“ Dass Schwangerschaft und Mutterschaft künftig stärker berücksichtigt werden sollen, sei überfällig.

Fürsorgeverantwortung muss Diskriminierungsmerkmal werden

Allerdings bleibe der Gesetzentwurf an einer entscheidenden Stelle stehen: „Wer Fürsorgeverantwortung übernimmt, erlebt noch immer massive Benachteiligungen im Erwerbsleben“, erklärte Kreutz. „Carearbeit darf kein Karrierehemmnis sein. Deshalb muss Fürsorgeverantwortung endlich ausdrücklich als Diskriminierungsmerkmal in den Schutzkatalog des AGG aufgenommen werden.“

Gleichstellung darf nicht im Algorithmus verloren gehen

Kreutz weiter: „Der Gesetzentwurf bleibt auch hinter den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt zurück. Künstliche Intelligenz und automatisierte Entscheidungssysteme entscheiden zunehmend über Bewerbungen, Beförderungen oder Leistungsbewertungen. Wenn diese Systeme mit diskriminierenden Datensätzen trainiert werden, reproduzieren sie bestehende Ungleichheiten und verstärken sie sogar.“

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