Ende April hat der Bayerische Landtag nach dreitägigen Beratungen den Doppelhaushalt 2026/2027 verabschiedet. Die Eckzahlen sind beeindruckend: Gesamtausgaben von 168,5 Milliarden Euro, eine Investitionsquote von 17,1 Prozent, fast 59,8 Milliarden Euro allein für Bildung – und das alles ohne neue Schulden. Ministerpräsident Söder bezeichnete das Werk als „Zukunftshaushalt“ und betonte, dass der Freistaat insbesondere „beim Staat selbst“ spare.
Was das konkret bedeutet: Bis auf die Kernbereiche Bildung und Sicherheit sollen bis 2040 insgesamt 10.000 Stellen abgebaut werden. In Ministerien und Staatskanzlei gilt für 2026 weiterhin Stellenmoratorium – auch 2027 kommen dort keine neuen Stellen hinzu. Eine der umstrittensten Maßnahmen ist der Verzicht auf das ursprünglich für 2026 geplante Kinderstartgeld: Eltern kleiner Kinder erhalten weder Familien- noch Krippengeld und müssen auf eine Einmalzahlung von 3.000 Euro verzichten. Das freiwerdende Geld soll in die Kita-Betriebskostenförderung fließen.
Und es bleibt dabei: Die Besoldungs- und Versorgungsanpassung der Beamtinnen und Beamten wird gegenüber dem Tarifbereich um sechs Monate verzögert – die eingesparten Mittel waren schon im Haushaltsentwurf fest eingerechnet. Inzwischen liegt auch der entsprechende Gesetzentwurf vor.
Dass Sparerwägungen durchaus gerechtfertigt sind, belegt die Mai-Steuerschätzung, die Finanzminister Albert Füracker kurz nach dem Haushaltsbeschluss dem Landtag präsentierte. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ legte Anfang Mai seine Prognosen für 2026 bis 2030 vor: Bundesweit fehlen gegenüber der Oktober-Schätzung allein 2026 rund 17,8 Milliarden Euro. Für Bayern selbst ergibt sich ein Rückgang von rund 100 Millionen Euro. „Die Ergebnisse der jüngsten Mai-Steuerschätzung sind leider erneut kein Grund für Euphorie“, sagte Füracker – und schloss daraus, es gebe „keinerlei Spielräume für neue Ausgaben“. Auch für 2027 erwartet der Freistaat eine ähnliche Tendenz.
Wie diese Einsparungen allerdings verteilt werden, verdient – neben allen Erwägungen zu Besoldung und Versorgung – einen zweiten Blick. Denn gespart wird offenbar nicht bei der Entschädigung der Landtagsabgeordneten. Sie steigt zum 1. Juli 2026 automatisch um 4,1 Prozent – von 10.178 auf 10.595 Euro. Die Anpassung folgt jährlich zeitversetzt der allgemeinen Einkommensentwicklung in Bayern; eine Aussetzung würde eine Gesetzesänderung erfordern. Weder Staatsregierung noch Landtag scheinen an den eigenen Bezügen rütteln zu wollen. BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall stellte dazu die Frage: „Gehören Staatsregierung und Parlament dazu, wenn wir beim Staat sparen? Alles andere wäre messen mit zweierlei Maß und würde den Eindruck erwecken, dass Beamtinnen und Beamte als stille Sparreserve missbraucht werden sollen.“
Ein konstruktives Signal wurde im Haushaltsgesetz immerhin mit Art. 6i HG gesetzt: Er ermächtigt das Finanzministerium, im Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Landtags Stellenhebungen vorzunehmen – also Beförderungsmöglichkeiten zu schaffen, die bislang im Stellenplan nicht vorgesehen waren. Allerdings gilt dabei das Prinzip der Kostenneutralität: Die Ressorts müssen die Hebungen durch das Einziehen anderer vakanter Stellen im eigenen Einzelplan gegenfinanzieren. Wie viel davon in der Praxis ankommt, hängt damit von der jeweiligen Haushaltssituation der einzelnen Ministerien ab. Der BBB wird die Umsetzung genau beobachten.
Ein Haushalt, der sich als Zukunftshaushalt bezeichnet, muss auch für diejenigen Zukunft bedeuten, die ihn täglich mit Leben füllen. Der BBB hält seine Mitglieder über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
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