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Bayern

Freistaat zögert – Betroffene müssen handeln

Zehn Tage bezahlter Vaterschaftsurlaub nach der Geburt eines Kindes – in vielen europäischen Ländern längst selbstverständlich, in Deutschland nach wie vor rechtlich ungeklärt. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 2026 bringt nun Bewegung in die Sache: Das Gericht hat ein Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die zentrale Frage vorgelegt, ob die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie 2019/1158 so auszulegen ist, dass Deutschland verpflichtet gewesen wäre, einen eigenständigen bezahlten Vaterschaftsurlaub einzuführen – oder ob Elternzeit und Elterngeld als ausreichende Umsetzung gelten können.

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