Liebe Leserinnen und Leser,

mein Sohn ist seit neuestem Brezen-Verkäufer im Hofbräuhaus. Das lässt mein Mutterherz höherschlagen! Wenn er jetzt noch bei der nächsten Wiesn im Service Maßkrüge stemmt, ist die Echt-Münchner-Karriere perfekt! Vom ziellosen Abiturienten zum Sockenverkäufer über den Praktikanten, ab in die Münchner Historie…oder so ähnlich…;-)

Sollte er sein Berufsleben in anderen Bereichen fortsetzen, kann man auf jeden Fall sicher sein, dass ihm in Sachen Sozialkompetenz nicht viele etwas vormachen können.

Aber auf dem Bewerbermarkt ist das Gedränge gerade nicht besonders groß. Umso wichtiger, dass sich der öffentliche Dienst als attraktiver Arbeitgeber platziert. Wir haben die Voraussetzungen ein wenig abgeklopft.

Im Fokus geht es natürlich um den diesjährigen BBB-Hauptausschuss. Dieses zweitgrößte BBB-Gremium arbeitet alle aktuellen Themen umfassend auf. Aber auch sonst haben wir wieder viel Interessantes zusammengetragen.

Wichtig: Im Rechtsteil stellen wir ein Urteil des Arbeitsgerichts Essen dar, das verlangt, dass auch (Tarif)Beschäftigte in Elternzeit den vollen Inflationsausgleich bekommen. Wer seine Ansprüche wahren will, muss hier schnell einen Antrag stellen.

Ich wünsche Ihnen einen entspannten Einstieg in den Sommer! Und – sollten Sie im Hofbräuhaus vorbeikommen – vergessen Sie nicht, dem Brezen-Verkäufer ein anständiges Trinkgeld zu geben!

Mit herzlichen Grüßen vom gesamten Redaktions-Team,
 

Anette Egle
Chefredakteurin BBB Nachrichten
redaktion@bbb-bayern.de