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TV-L

Redaktionsverhandlungen abgeschlossen

Die Änderungstarifverträge zur Einkommensrunde 2025/2026 sind fertig formuliert!

Wesentlicher Bestandteil sind natürlich die Entgeltsteigerungen um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro, ab 1. April 2026, um weitere 2,0 Prozent ab 1. März 2027 und um weitere 1,0 Prozent ab 1. Januar 2028. Die Laufzeit endet am 31. Januar 2028. Sonstige Entgeltbestandteile steigen zu denselben Terminen um 2,82, 2,0 und 1,0 Prozent, darunter Zulagen im Kampfmittelbeseitigungsdienst und Bereitschaftsdienstentgelte. Die Entgelte der Auszubildenden, dual Studierenden und Praktikanten erhöhen sich um 60, weitere 60 und weitere 30 Euro. Der erste Schritt kann rückwirkend zum 1. April 2026 umgesetzt werden.

Schicht und Wechselschicht

Ab 1. Juli 2026 steigt die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit auf 200 Euro, für nicht ständige auf 1,19 Euro je Stunde. Für nichtärztliche Beschäftigte an Universitätskliniken und Krankenhäusern sind es 250 Euro beziehungsweise 1,49 Euro je Stunde. Die Zulage für ständige Schichtarbeit beträgt für alle Bereiche 100 Euro, für nicht ständige 0,60 Euro je Stunde.

Neu gefasst wurde auch die Überstundenregelung. Geplante wie ungeplante Überstunden gelten ab 1. Juli 2026 als Überstunden, wenn sie nicht bis zum Ende des nächsten Schichtplanturnus, spätestens aber innerhalb von drei Monaten, ausgeglichen werden. Bei Teilzeitbeschäftigten in Schicht und Wechselschicht können Überstunden damit schon vor Erreichen der Vollarbeitszeit entstehen.

Weitere Änderungen

Die Unkündbarkeitsregelung, bisher nur im Tarifgebiet West, gilt ab 1. Januar 2027 auch im Tarifgebiet Ost. Die Wochenarbeitszeit nichtärztlicher Beschäftigter an Universitätskliniken im Osten sinkt schrittweise auf 38,5 Stunden.

Für Nachwuchskräfte wurde die befristete Übernahmeregelung bis 31. Januar 2028 verlängert. Bei Übernahme und mindestens der Note „Befriedigend“ verkürzt sich die Stufe 1 um sechs Monate. Ab 1. März 2027 beträgt die Abschlussprämie 500 Euro (Note „Sehr gut“ oder „Gut“) beziehungsweise 400 Euro („Befriedigend“ oder „Ausreichend“). Auszubildende nach dem Pflegefachassistenzgesetz werden ab 2027 in den TVA-L Pflege aufgenommen.

 

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