Die Forderung für die anstehenden Tarifverhandlungen zu TV-L war noch nicht einmal verkündet, da hat Ministerpräsident Söder schon angekündigt, er werde die Übertragung des – in den Verhandlungen noch zu findenden – Ergebnisses auf den Beamtenbereich um sechs Monate verschieben.
Ein noch nie dagewesener Vorgang, der nicht nur den Tarifverhandlungen vorgreift, sondern auch eine Berufsgruppe völlig ohne Grund – außer eventuellen Sparerwägungen, die hier nun wirklich nichts zu suchen haben – von der der allgemeinen Einkommensentwicklung abkoppelt. Eine Maßnahme, die, insbesondere im Lichte der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung, auch unter rechtlichen Aspekten noch genauer zu prüfen sein wird.
Aber eins nach dem anderen: Die Entscheidung des Ministerpräsidenten ging einher mit weiteren Maßnahmen, wie Einschränkungen bei der Teilzeit und Streichung des Kinderstartgeldes, die daran Zweifel lassen, dass die Bayerische Staatsregierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf den gleichen Stellenwert einräumt, wie sie das in den vergangenen Jahrzehnten getan hat.
Gleiches gilt aber noch mehr für den öffentlichen Dienst: Welchen Wert sollen wir dem Bekenntnis zu ihm und insbesondere zum Berufsbeamtentum beimessen, wenn gleichzeitig vom Erhalt des Stoiberschen Erbes gesprochen wird. Die Regierungszeit Stoibers hat in den 2000er Jahren für den öffentlichen Dienst sehr schmerzhafte und teilweise immer noch nachwirkende Einschnitte gebracht!
Alles in allem sind das Ereignisse, die von uns verlangen, geschlossen in die kommenden Tarifverhandlungen zu gehen: Wir wollen faire Einkommen für alle! Und zwar zeitgleich! Wir brauchen ein angemessenes Tarifergebnis, das dann eins-zu-eins und zeitgleich auf den öffentlichen Dienst übertragen wird! Wir stehen gemeinsam – Beamte und Angestellte – für unsere Einkommen ein! Ich freu mich über jede und jeden, den ich vor Ort bei Aktionen begrüßen darf!
Wir haben auch eine Online-Petition ins Leben gerufen. Den Link zur Unterschrift finden Sie hier oben rechts. Unter dem Hashtag #StehtZuUns verlangen wir eine Korrektur der Ankündigungen des Ministerpräsidenten. Wir verlangen von Parlament und Staatsregierung: Steht zu uns! – dem öffentlichen Dienst und seien Beschäftigten.
Und ich möchte nochmal auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückkommen. Ich weiß, viele von Ihnen schauen erwartungsvoll in ihren Postfächern, warten auf Musterwidersprüche, oder die Ankündigung von Nachzahlungen. Leider ist die Sache nicht so einfach. Die neue Rechtsprechung erfordert dringend die Überprüfung der bayerischen Regelungen! Die Komplexität der Rechtsprechung, die unterschiedliche Ausgestaltung der Regelung und die einzubeziehenden Parameter verlangen aber einen genaueren Blick. Außerdem haben wir hier in Bayern immer noch die zusätzliche Problematik des Partnereinkommens, das nach Auffassung des Bayerischen Gesetzgebers pauschal zu berücksichtigen ist, wenn es um die Angemessenheit der Besoldung geht. Auch dieses Thema ist noch nicht verfassungsgerichtlich geklärt. Jedes rechtliche Vorgehen muss also die persönliche Situation sehr genau in den Blick nehmen. Wir versuchen hier schnellstmöglich für Klärung zu sorgen!
Immerhin meine ich sagen zu können, dass Bayern bisher mit seiner Besoldung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten auch immer deswegen ganz gut dastand, weil es die inhalts- und vor allem zeitgleiche Übernahme der Tarifergebnisse in den Beamtenbereich zur Grundlage seines Jahrzehntelangen Handelns gemacht hat.
Das muss auch künftig so bleiben! #StehtZuUns!
Mit (gleichwohl weihnachtlichen) kollegialen Grüßen
Zur aktuellen Lage
Unstade Zeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer hätte gedacht, dass wir die so genannte „Stade Zeit“ so lautstark beginnen müssen. Anstatt uns in die alljährlichen Weihnachtsvorbereitungen zu stürzen, halten uns zahlreiche andere Dinge auf Trab!
Die Forderung für die anstehenden Tarifverhandlungen zu TV-L war noch nicht einmal verkündet, da hat Ministerpräsident Söder schon angekündigt, er werde die Übertragung des – in den Verhandlungen noch zu findenden – Ergebnisses auf den Beamtenbereich um sechs Monate verschieben.
Ein noch nie dagewesener Vorgang, der nicht nur den Tarifverhandlungen vorgreift, sondern auch eine Berufsgruppe völlig ohne Grund – außer eventuellen Sparerwägungen, die hier nun wirklich nichts zu suchen haben – von der der allgemeinen Einkommensentwicklung abkoppelt. Eine Maßnahme, die, insbesondere im Lichte der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung, auch unter rechtlichen Aspekten noch genauer zu prüfen sein wird.
Aber eins nach dem anderen: Die Entscheidung des Ministerpräsidenten ging einher mit weiteren Maßnahmen, wie Einschränkungen bei der Teilzeit und Streichung des Kinderstartgeldes, die daran Zweifel lassen, dass die Bayerische Staatsregierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf den gleichen Stellenwert einräumt, wie sie das in den vergangenen Jahrzehnten getan hat.
Gleiches gilt aber noch mehr für den öffentlichen Dienst: Welchen Wert sollen wir dem Bekenntnis zu ihm und insbesondere zum Berufsbeamtentum beimessen, wenn gleichzeitig vom Erhalt des Stoiberschen Erbes gesprochen wird. Die Regierungszeit Stoibers hat in den 2000er Jahren für den öffentlichen Dienst sehr schmerzhafte und teilweise immer noch nachwirkende Einschnitte gebracht!
Alles in allem sind das Ereignisse, die von uns verlangen, geschlossen in die kommenden Tarifverhandlungen zu gehen: Wir wollen faire Einkommen für alle! Und zwar zeitgleich! Wir brauchen ein angemessenes Tarifergebnis, das dann eins-zu-eins und zeitgleich auf den öffentlichen Dienst übertragen wird! Wir stehen gemeinsam – Beamte und Angestellte – für unsere Einkommen ein! Ich freu mich über jede und jeden, den ich vor Ort bei Aktionen begrüßen darf!
Wir haben auch eine Online-Petition ins Leben gerufen. Den Link zur Unterschrift finden Sie hier oben rechts. Unter dem Hashtag #StehtZuUns verlangen wir eine Korrektur der Ankündigungen des Ministerpräsidenten. Wir verlangen von Parlament und Staatsregierung: Steht zu uns! – dem öffentlichen Dienst und seien Beschäftigten.
Und ich möchte nochmal auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückkommen. Ich weiß, viele von Ihnen schauen erwartungsvoll in ihren Postfächern, warten auf Musterwidersprüche, oder die Ankündigung von Nachzahlungen. Leider ist die Sache nicht so einfach. Die neue Rechtsprechung erfordert dringend die Überprüfung der bayerischen Regelungen! Die Komplexität der Rechtsprechung, die unterschiedliche Ausgestaltung der Regelung und die einzubeziehenden Parameter verlangen aber einen genaueren Blick. Außerdem haben wir hier in Bayern immer noch die zusätzliche Problematik des Partnereinkommens, das nach Auffassung des Bayerischen Gesetzgebers pauschal zu berücksichtigen ist, wenn es um die Angemessenheit der Besoldung geht. Auch dieses Thema ist noch nicht verfassungsgerichtlich geklärt. Jedes rechtliche Vorgehen muss also die persönliche Situation sehr genau in den Blick nehmen. Wir versuchen hier schnellstmöglich für Klärung zu sorgen!
Immerhin meine ich sagen zu können, dass Bayern bisher mit seiner Besoldung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten auch immer deswegen ganz gut dastand, weil es die inhalts- und vor allem zeitgleiche Übernahme der Tarifergebnisse in den Beamtenbereich zur Grundlage seines Jahrzehntelangen Handelns gemacht hat.
Das muss auch künftig so bleiben! #StehtZuUns!
Mit (gleichwohl weihnachtlichen) kollegialen Grüßen
Rainer Nachtigall
Vorsitzender
Bayerischer Beamtenbund e.V.
Neues Video: „Wer ist der BBB?“
Wer sind wir, was machen wir und warum ist es wichtig, gemeinsam an einem Strang zu ziehen? Es gibt bei Instagram und YouTube ein neues Video, in dem der BBB seine Arbeit und seine Struktur vorstellt. Schaut vorbei!
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