„Die Fortschritte liegen im Detail“, kommentierte dbb-Verhandlungsführer Volker Geyer die Einigung mit Bund und Kommunen. Meist fingen ja gerade bei den Details die Probleme an. Bei diesem Ergebnis sei es genau umgekehrt.
Geyer weiter: „Es ist zentral, dass die von uns geforderten Komponenten lineare Erhöhung, soziale Komponente, Arbeitszeitsouveränität und Entlastung alle Teil des Abschlusses sind. In dieser Einigung kann sich jede und jeder wiederfinden.“ Gleichzeitig gelte aber auch, dass ein zukunftsweisenderes Ergebnis sinnvoll gewesen wäre, so der dbb-Vize. „Aber leider mussten wir Bund und Kommunen jeden Cent, jede Minute und jeden noch so kleinen Fortschritt unendlich mühsam abringen. Zu keinem Zeitpunkt war bei den Arbeitgebenden erkennbar, dass sie Zukunft gestalten wollen.“
Und doch hätte man sich einen anderen Verlauf der Verhandlungen und in manchen Punkten auch ein anderes Ergebnis gewünscht. „Aber leider mussten wir Bund und Kommunen jeden Cent, jede Minute und jeden noch so kleinen Fortschritt unendlich mühsam abringen. Zu keinem Zeitpunkt war bei den Arbeitgebenden erkennbar, dass sie Zukunft gestalten wollen. Mit Blick auf die nächsten Jahre wies der dbb Tarifchef darauf hin, „dass – ohne große Worte machen zu wollen – die gerade abgelaufene Einkommensrunde bereits in eine neue Zeit gehört. Und in dieser Zeit werden die Tarifauseinandersetzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit langwieriger und härter.“
Die Komponenten des Tarifabschlusses
Der Tarifabschluss setzt sich aus ungewöhnlich vielen Komponenten zusammen.
- Das Volumen der Entgelterhöhungen
Die Tabellenentgelte steigen in zwei Schritten:
- ab dem 1. April 2025 um 3 Prozent, mindestens aber 110 Euro
- ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent
- bei einer Laufzeit von 27 Monaten (bis 31. März 2027).
- Es gibt eine soziale Komponente
Die Einigung enthält einen Mindestbetrag in Höhe von 110 Euro im ersten Erhöhungsschritt als soziale Komponente. Das führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in
- den gesamten Entgeltgruppen 1 bis 5 sowie in Entgeltgruppe 6 bis zur Stufe 5,
- in Entgeltgruppe 7 bis zur Stufe 4, in Entgeltgruppe 8 bis zur Stufe 3,
- in Entgeltgruppe 9a bis zur Stufe 2 und
- in Entgeltgruppe 9b Stufe 1.
So kommen im ersten Schritt prozentuale Erhöhungen von bis zu 4,67 Prozent zustande.
- Entgelt und Übernahme bei Auszubildenden
Das Entgelt der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikant / -innen steigt ebenfalls in zwei Schritten:
- ab dem 1. April 2025 um 75 Euro
- ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro
Die Auszubildenden und dual Studierenden werden bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen, wenn sie mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben.
Instrumente zur Entlastung der Beschäftigten
Zusätzlicher freier Tag für alle: Ab dem Jahr 2027 gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle.
Jahressonderzahlung und Umwandlungstage
Die Jahressonderzahlung wird ab 2026 erhöht.
- Bund:
- EG 1 bis 8: von 90 auf 95 Prozent
- EG 9a bis 12: von 80 auf 90 Prozent
- EG 13 bis 15: von 60 auf 75 Prozent
- VKA:
- 85 Prozent in allen EG
- 90 Prozent in EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B
Es besteht die Möglichkeit, diese (außer in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Für den Bereich der Besonderen Teile Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen wird als Ausgleich für die fehlende Umwandlungsmöglichkeit die Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 90 Prozent erhöht.
Schicht- und Wechselschichtzulage
Die Zulage für ständige Schichtarbeit wird ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit steigt zum gleichen Zeitpunkt von 105 Euro auf 200 Euro, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit werden entsprechend erhöht. Ab dem Jahr 2027 werden diese Zulagen dynamisiert.
Mehr Arbeitszeitsouveränität
- Arbeitszeitkonto
Auf betrieblicher Ebene kann durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können.
- Gleitzeit
Die Regelungen zur Gleitzeit werden zukünftig genauer gefasst, um eine Kappung von Stunden zu vermeiden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden.
- Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zulagen
Beschäftigte und Arbeitgebende können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Eine Verlängerung ist möglich. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde.
Der Zuschlag beträgt:
- in den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 %
- in den Entgeltgruppen 9c bis 15: 10 % des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe
- Die Regelungen zur freiwilligen Verlängerung der Arbeitszeit, der zusätzliche Urlaubstag ab 2027 sowie die Möglichkeit zur Umwandlung der Jahressonderzahlung (inklusive der fünf Prozentpunkte Kompensation im Bereich BT-K und BT-B) können gemeinsam frühestens zum 31. Dezember 2029 gekündigt werden. Davor sollen diese neu eingeführten Regelungen evaluiert werden.
- Weitere Regelungen
- Im Bereich Rettungsdienst erfolgt eine Absenkung der Wochenarbeitszeit von 48 auf 46 Stunden ab dem 1. Januar 2026 und auf 44 Stunden ab dem 1. Januar 2027. Des Weiteren wird die Möglichkeit von 24-Stunden-
Diensten mit maximal neun Stunden Vollarbeit festgeschrieben.
- Im Bereich des Bundes wird die bisher nur für das Tarifgebiet West geltende Kündigungsschutzregelung für Beschäftigte über 40 mit einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren auf das Tarifgebiet Ost ausgedehnt. Für die Mitglieder der VKA enthält das Einigungspapier hingegen keine Angleichung.
- Für den Bereich der Hebammen soll die Eckeingruppierung künftig in die Entgeltgruppe P 11 erfolgen.
- Es ist gelungen, eine neue Tabellenstruktur im Bereich TV-V zu einen, in der sowohl für Einsteiger als auch für erfahrene Leistungsträger in den Unternehmen spürbare Verbesserungen abgebildet sind.
Die Entgelte erhöhen sich zum 1. Juni 2025 um 5,1 Prozent und zum 1. Juni 2026 um 1,25 Prozent.
Was noch passieren muss
Gegenüber den Medien forderte Geyer die zeit- und inhaltsgleiche sowie systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich: „Wir werden dazu unverzüglich das Gespräch mit dem Bundestag und der neuen Bundesregierung aufnehmen.“
Der Ausgangspunkt: Eine angespannte Verhandlungsrunde
Schon zu Beginn der Verhandlungen war klar, dass die Gespräche keine Selbstläufer werden würden. Die Gewerkschaften forderten angemessene Lohnerhöhungen, um die steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen, während die Arbeitgeberseite auf eine nachhaltige Finanzierbarkeit der Tarifverträge pochte. Nach zahlreichen Protestaktionen angesichts einer verhärteten Haltung seitens der Arbeitgeber, kam es letztendlich zur Schlichtung.
Ausblick: Herausforderungen bleiben bestehen
Trotz des erzielten Abschlusses bleiben Herausforderungen bestehen, wie die anhaltende schwierige Haushaltslage, die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes und die Notwendigkeit, die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern. Es ist wichtig, dass die Tarifpartner auch in Zukunft im Dialog bleiben, um auf diese Entwicklungen angemessen reagieren zu können.